Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.